Erbrecht

Vorsorgen ist besser als streiten!

Zugegeben: Niemand befasst sich gerne mit dem Thema. Dennoch sollte Klarheit bestehen, wie sich die rechtliche Situation darstellt, wenn man selbst oder wenn ein Angehöriger verstirbt.

Überlassen Sie nichts dem Zufall

Dem Zufall wollen Sie dabei so wenig wie möglich überlassen. Da die gesetzliche Erbfolge oftmals zu einer ungewünschten Vermögensverteilung, zu erbitterten Streitigkeiten innerhalb der Familie und zur Zerschlagung wirtschaftlicher Werte führen kann, gilt es, durch eine individuelle Nachfolgeplanung die Weitergabe Ihres Vermögens und Ihres Lebenswerks so zu gestalten, wie es Ihren Vorstellungen entspricht.

Dabei bedarf es auch sorgfältiger Überlegungen, ob ein Teil des Vermögens bereits zu Lebzeiten im Wege vorweggenommener Erbfolge oder doch erst mit dem Ableben auf den oder die Nachfolger übergehen soll.

Ich berate Sie bei der Nachfolgeplanung und der inhaltlichen Ausgestaltung von Übergabeverträgen, Erbverträgen und letztwilligen Verfügungen. Auf Wunsch stehe ich als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Streit muss nicht sein

Um Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden, sollte frühzeitig eine für alle Beteiligten akzeptable, individuelle Nachfolgeregelung getroffen werden.

Es gibt also viel zu beachten - und wer sich rechtzeitig orientiert, kann sich und seinen Erben viel Ärger ersparen.

  • Suchen Sie eine Regelung „nach Maß"?
  • Wollen Sie für sich und andere eine angemessene Versorgung im Alter sicherstellen?
  • Drohen Pflichtteilsansprüche?
  • Wie kann ich auch nach dem Ableben Einfluss auf den Nachlass nehmen?
  • Was kann in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden und was in einer Patientenverfügung?
  • Was ist zu beachten, wenn ein Kind behindert oder überschuldet ist?
  • Wie kann ein Zugriff der Sozialversicherungsträger oder der Gläubiger vermieden werden?
  • Ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?

Doch auch im Streitfall finden Sie mich an Ihrer Seite: Sind die Verhältnisse nicht klar geregelt, berate und vertrete ich Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer bei der Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche. Erben, die ihre Konflikte möglichst außergerichtlich, schnell, interessengerecht und unter Wahrung des Familienfriedens geregelt wissen wollen, unterstütze ich im Rahmen einer Erbmediation.

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