Erneuerbare Energien
Landwirte als "Energiewirte"
Die Energiewende ist in vollem Gange: Windkraftanlagen und Energiespeicheranlagen stehen auf landwirtschaftlichen Flächen, Stalldächer und landwirtschaftliche Flächen sind Standorte für Photovoltaikanlagen, Betriebe liefern das Substrat für Biogasanlagen und erzeugen selbst Energie. Die Errichtung von Windparks und der Ausbau von Strom- und Gasnetzen sind ohne die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen nicht denkbar.
Für viele Betriebe bedeutet die Energiewende eine zusätzliche Einkommensquelle in Form von Einspeisevergütungen, Pachtzahlungen, Entschädigungsleistungen und Entgelten für Substratlieferungen. Landwirte schließen sich zusammen, um Biogasanlagen zu betreiben und richten ihre Produktion auf neue Abnehmer aus.
Für viele landwirtschaftliche Betriebe stellt die Energiewende jedoch auch eine zusätzliche Belastung dar. Schrumpfende Produktions- und Anbauflächen sowie die Inanspruchnahme von Grund und Boden für Straßen-, Schienen-, Trassen- und Leitungsbau bringen eine Vielzahl von Fragen und Problemen mit sich.
Wind- oder Solarenergie, Biomasse oder Erdwärme: Die Genehmigungsverfahren und zivilrechtlichen Auswirkungen stellen die Beteiligten vor Herausforderungen. Dazu gehört nicht nur die Vertragsgestaltung mit Energiekonzernen, Projektgesellschaften, Anlagenbetreibern und Vorhabenträgern. Auch das Pachtrecht, Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz und sogar das landwirtschaftliche Erbrecht werden berührt.
So profitieren Sie als Landwirt: Die Checkliste
- Geht es um die Ausgestaltung eines Nutzungsvertrages oder einer Dienstbarkeit mit dem Betreiber einer Photovoltaikanlage, von Windkraftanlagen oder von Energiespeicheranlagen?
- Wie sieht ein sinnvoller Nutzungsvertrag mit einem Anlagenbetreiber aus? Was gilt es zivil- und erbrechtlich zu beachten?
- Kann ich als Eigentümer von meinem Pächter verlangen, dass er die Errichtung einer Windkraft- oder Photoivoltaikanlage auf der Pachtfläche duldet?
- Welchen Ausgleich kann ich als Pächter oder Eigentümer für die Inanspruchnahme der Fläche beim Leitungsbau beanspruchen?
- Was ist, wenn das gelieferte Substrat nicht den Vorstellungen des Biogasanlagenbetreibers entspricht?
- Wie ändert sich die Hofabfindung, wenn sich auf der Hofstelle Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien befinden?
- Wie wirken sich Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien auf die Nachabfindung aus?
- Wann spielen Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen und Biogasanlagen für das Landguterbrecht und das Zuweisungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz eine Rolle?
- Welche Rechte habe ich, wenn meine Fläche von einem Trassen- oder Leitungsbau in Anspruch genommen wird?
Sprechen Sie mich an, wenn sich bei Ihnen Fragen zu den Auswirkungen von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien stellen. Egal, ob Sie landwirtschaftlicher Unternehmer, weichender Erbe, Anlagenbetreiber, Grundstückseigentümer oder Flächenbewirtschafter sind: Nehmen Sie Kontakt zu mir auf.
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