Sozialversicherungsrecht
Das Sozialgesetzbuch besteht aus 14 Büchern – und beinhaltet unzählige Vorschriften zur Krankenversicherung, Rehabilitation, Arbeitslosigkeit und Rente.
Für den landwirtschaftlichen Berufszweig bündelt sich dieser Bereich mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unter dem Dach eine Sozialversicherungsträgers.
Wer hier seine Ansprüche sichern und Gestaltungsspielräume nutzen will, braucht fachkundige Unterstützung.
So sichern Sie sich richtig ab: Die Checkliste
- Droht Ihnen oder einem Familienangehörigen die Beendigung der beitragsfreien Familienversicherung?
- Sollen Sie als Ehegatte eines Landwirts plötzlich Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse zahlen?
- Führen Einkünfte aus Verpachtung zur Kürzung Ihrer Witwenrente?
- Sollen Sie hohe Krankenkassenbeiträge bezahlen, weil Sie Einnahmen aus erneuerbaren Energien haben?
- Hatten Sie einen Arbeitsunfall, dessen Folgen die Berufsgenossenschaft nicht anerkennt?
- Sollen Sie für ein landwirtschaftliches Nebenunternehmen zusätzliche Beiträge zur Unfall- oder Krankenversicherung zahlen?
- Wollen Sie von der Beitrags- und Versicherungspflicht befreit werden?
- Bestehen Zweifeln an Entscheidungen der Sozialversicherungsträger?
- Gibt es Probleme bei der Durchsetzung Ihrer Rente?
- Haben Sie Fragen zu dem Bereich der Betriebes- und Haushaltshilfe?
Sprechen Sie mich an - wir finden eine Lösung!
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