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Sozialversicherungsrecht

Das Sozialgesetzbuch besteht aus 14 Büchern – und beinhaltet unzählige Vorschriften zur Krankenversicherung, Rehabilitation, Arbeitslosigkeit und Rente.

Für den landwirtschaftlichen Berufszweig bündelt sich dieser Bereich mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unter dem Dach eine Sozialversicherungsträgers.

Wer hier seine Ansprüche sichern und Gestaltungsspielräume nutzen will, braucht fachkundige Unterstützung.

So sichern Sie sich richtig ab: Die Checkliste

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