Zivilrecht
Jeden Tag auf dem Hof dabei
Ganz gleich, ob es um die Ausarbeitung von Verträgen, landwirtschaftliche Kooperationsvereinbarungen, Gesellschaftsverträgen, die Pacht von Flächen oder ganzer Betriebe, Flächentauschvereinbarungen oder um den Kauf von Saatgut oder Leasing von Landmaschinen geht: Immer spielt das Zivilrecht eine Rolle. Spätestens dann, wenn die Umsetzung eines Vertrages unbefriedigend ist, Streit zwischen Gesellschaftern und Betriebsleitern entsteht, erworbene Ware sich als unbrauchbar erweist, gekaufte Tiere krank oder geleaste Maschinen defekt sind oder Unklarheiten bei der Umsetzung eines Lieferkontraktes bestehen, stellt sich die Frage, wie man mit der Situation umgeht. Auch bei der Ausgestaltung von Lohnunternehmerverträge bzw. Durchsetzung von Ansprüchen aus Lohnunternehmertätigkeiten ergeben sich häufig Fragen.
In besonderen Situationen wie dem Kauf eines landwirtschaftlichen Betriebes (Asset Deal) ist anwaltliche Unterstützung unerlässlich. So müssen Sie nicht nur die (land-) wirtschaftlichen, sondern auch die rechtlichen Verhältnisse des zum Erwerb anstehenden Unternehmens im Rahmen einer Due Diligence prüfen, damit Sie wissen, welche Chancen und Risiken mit dem Kauf verbunden sind. Zusagen des Verkäufers sind im Vertrag zu verankern, damit Sie vor Überraschungen geschützt sind und erforderlichenfalls Gewährleistungsrechte geltend machen können.
Gleiches gilt für den Kauf von landwirtschaftlichen Unternehmensanteilen (Share Deal).
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